§ 3
- Die Wartung umfasst insbesondere folgende Arbeiten:
- Revision der Gebläsemaschinen und Gleichrichter;
gegebenenfalls Schmieröl nachfüllen, Winddruck prüfen und - falls erforderlich
- korrigieren,
- Überprüfung aller technischen Funktionen und der
Pfeifenansprache;
- Nachregulierung der Spiel- und Registertraktur sowie der
Koppeln;
- Beseitigung kleinerer Störungen und Schäden an Pfeifen,
Windladen, Bälgen, Windleitungen, Befilzung;
- Reparatur bzw. Auswechseln einzelner dem Verschleiß
unterliegender Teile, insbesondere der Traktur und Spieleinrichtung (Federn,
Drähte, Stellmuttern, Abstrakten, Filze, Trakturbälgchen u. dgl.);
- Beseitigung von Heulern und Versagern, soweit hierzu keine
sehr umfangreichen Arbeiten wie z. B. das Ausheben ganzer Register
erforderlich sind,
- Entfernen einzelner, die Tongebung behindernder Fremdkörper
aus den Pfeifen und sonstiger in das Innere der Orgel gelangter Gegenstände;
- Überprüfung von Türen und Füllungen des Gehäuses auf
Funktionsfähigkeit und festen Sitz, Beseitigung störender Vibrationen an der
Orgel, Entfernen von Schmutz unter der Pedalklaviatur;
- Prüfung, ob das Instrument gegen Einwirkung von Schmutz,
Mörtel, Feuchtigkeit, Zugluft und anderer Mängel (z. B. Zutritt Unbefugter)
genügend gesichert ist; schriftliche Meldung festgestellter Mängel an den
Auftraggeber.
- Eine Hauptstimmung umfasst die Kontrolle der
Temperierung, den Intonationsausgleich, die Überprüfung der Stimmung
sämtlicher Pfeifen und das Stimmen sämtlicher verstimmter Pfeifen auf der
Grundlage der bisherigen Tonhöhe. (Bei Orgeln mit Denkmalwert und bei Orgeln
mit auf Tonlänge geschnittenen Pfeifen wird empfohlen, die Hauptstimmung in
mehrjährigem Turnus durchzuführen.)
- Eine Teilstimmung umfasst das Nachstimmen
verstimmter Einzelpfeifen, das Stimmen aller Zungenregister sowie die
Beseitigung kleinerer Störungen, die dem Stimmer vor Beginn der Arbeiten
gemeldet wurden.
§ 4
- Die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Materialien
und Werkzeuge stellt der Auftragnehmer ohne besondere Rechnung.
- Der Auftraggeber/der Auftragnehmer* stellt den
Tastenhalter.
- Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber
mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten über den voraussichtlichen
Arbeitsbeginn. Vom Organisten beobachtete Störungen und Mängel sollen
schriftlich festgehalten und dem Stimmer bei Beginn der Arbeiten mitgeteilt
werden.
- Die Beendigung der Arbeiten teilt der Stimmer dem
Organisten oder einem vom Auftraggeber bestellten Vertreter mit. Dieser prüft
die Arbeiten in Anwesenheit des Stimmers und bestätigt deren ordnungsgemäße
Ausführung schriftlich. Im Zweifelsfalle kann verlangt werden, dass zur
Abnahme der Arbeiten der zuständige Orgelsachverständige hinzugezogen wird.
Der Organist oder der vom Auftraggeber bestellte Vertreter ist nicht
bevollmächtigt, weitere als die in §§ 2 und 3 beschriebenen Arbeiten in
Auftrag zu geben.
§ 5
Bei Orgeln mit Denkmalwert dürfen ohne vorherige Zustimmung
der Kirchenbehörde und vorherige Beteiligung der staatlichen
Denkmalschutzbehörde entsprechend den landesrechtlichen Regelungen keine
Veränderungen an Trakturen, Windladen, Winddruck, Pfeifenwerk und sonstigen
wesentlichen Bestandteilen der Orgel vorgenommen werden. Mit der Wartung und
Stimmung von Orgeln mit Denkmalwert darf der Auftragnehmer nur Mitarbeiter
betrauen, die über die notwendige Erfahrung mit solchen Orgeln verfügen.
§ 6
Stellt sich bei der Wartung oder Stimmung heraus, dass
Arbeiten notwendig werden, welche über die in §3 genannten Leistungen
hinausgehen, unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeuer sofort und legt
einen Kostenvoranschlag vor. Mit der Ausführung dieser zusätzlichen Arbeiten
darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Auftragserteilung gemäß den
Vorschriften des geltenden Kirchenrechts vorliegt.
§ 7
Alternative A:
Es wird folgende Vergütung vereinbart:
Wartung mit Hauptstimmung ____________ EUR
Wartung mit Teilstimmung ______________ EUR
Der vereinbarten Vergütung ist die zum Zeitpunkt der
Durchführung der Arbeiten geltende gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit _____%)
hinzuzurechnen.
Alternative B:
Statt der unter Alternative A vorgesehenen
Berechnungsgrundlage wird folgende Vergütung vereinbart:
Für die Wartung mit Hauptstimmung erhält der Auftragnehmer
einen Grundpreis
von ________ EUR
Bei _____ klingenden Registern
(ein- und zweichörigen Stimmen)
einen Zuschlag von ________ EUR je Register: _____ EUR
Bei _____ klingenden Registern
(drei- und mehrchörige Stimmen)
einen Zuschlag von ________ EUR
pro angefangene zwei Chöre: _____ EUR
Zusammen _____ EUR
Für die Teilstimmung erhält der Auftragnehmer _____ EUR
§ 8
- Der Betrag ist nach vorbehaltloser Abnahme (siehe § 4 Abs.
4) und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Fahrtkosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sind in den o.
g. Vergütungen enthalten.
- Den vereinbarten Vergütungen liegt der bei Abschluss des
Vertrages gültige und für den Auftragnehmer verbindliche Lohntarif zugrunde.
Sind die tariflichen Löhne - bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses
bzw. auf den Zeitpunkt der letzten vereinbarten Vergütungsanpassung - um mehr
als 5 % gestiegen oder gefallen, kann jeder Vertragspartner eine entsprechende
Änderung verlangen. Kommt innerhalb von 3 Monaten keine Einigung zustande,
kann jeder Vertragspartner mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.
§ 9
- Der Vertrag tritt am ___________ in Kraft und wird bis zum
Ende des zweiten Kalenderjahres nach Vertragsbeginn abgeschlossen. Das
Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der
Vertrag nicht bis zum 1. Oktober eines Jahres zum Jahresende gekündigt wird.
- Änderungen des Vertrages einschließlich der Änderung dieser
Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
§ 10
- Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung dieses
Vertrages werden vor Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges zunächst der
kirchlichen Aufsichtsbehörde zur Stellungnanme und Schlichtung vorgelegt.
- Maßgebend für den Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftraggebers.
§ 11
Sonstige Vereinbarungen:
______________________________________________________
§ 12
Dieser Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der
Prüfung/der Genehmigung des / der ____________________________________ , den
_________________________________________________
____________________ ____________________
(Auftragnehmer) (Auftraggeber)
Genehmigt / Geprüft
______________________________________________________
___________________________________________
(AZ)
___________________________________________
(Datum)
___________________________________________
(Kirchl. Aufsichtsbehörde)
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(Unterschrift)